14. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
16.11.2010
Gleich vorweg: Ich bin als Vater zweier Kinder für einen funktionierenden und wirksamen Jugendschutz. Kinder und Jugendliche müssen und sollen beim Umgang mit Medien besonders geschützt werden. Das gilt auch und insbesondere für das Internet. Längst vorbei ist die Zeit, in der das www ausschließlich edlen Bildungs- und keimfreien Kommunikationszwecken diente. Seit Beginn der öffentlichen Nutzung des Internets laufen Kinder und Jugendliche Gefahr, sich mit nur wenigen Mausklicks Inhalten auszusetzen, die ihrer Entwicklung schaden können - Gewalt, Pornografie, Volksverhetzung.
Aus gutem Grund gelten daher in Deutschland für Inhalte aus dem Internet längst gesetzliche Beschränkungen: Volksverhetzung ist natürlich dort genauso ein Straftatbestand wie in anderen Medien auch, Gewalt und Pornografie unterliegen scharfen Zugangsbeschränkungen, die die Branche nicht selten auf Serverstandorte in Ländern mit liberalerer Gesetzgebung ausweichen lassen.
Internet-Inhalte sollen eine Altersfreigabe bekommen
Nun könnte ein neuer Exodus bevorstehen: Ein derzeit noch in der Ratifizierung befindlicher Staatsvertrag soll nicht nur jugendgefährdende, sondern auch so genannte entwicklungsbeeinträchtigende und -gefährdende Inhalte einer Zugangsbeschränkung unterwerfen. Eine Definition dieser Begriffe liefert die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM).
Wie das im Detail - wenigstens theoretisch - geschehen soll, regelt die 14. Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Demnach soll ab dem 01. Januar 2011 (zur Erinnerung: Das ist in sechs Wochen, abzüglich der Weihnachtsfeiertage!) jede Website in Deutschland eine Altersfreigabe vorweisen. Diese muss leicht, eindeutig und jederzeit erkennbar sein, auch wenn die Inhalte einer Website keinerlei Gefährdung für Kinder und Jugendliche darstellen. Dann wäre sie - ähnlich wie eine DVD mit einem Kinderfilm darauf - frei ab 0. Es folgen die Alters-Freigabestufen "Frei ab 6, 12, 16 und 18".
Zu junges Publikum soll geschützt werden
Schwierig wird es mit Inhalten, die nicht frei ab 0 sind. Zunächst einmal dürfen die Betreiber einer Website die Altersgrenze nicht nach eigenem Gusto selbst festlegen, sie muss von einem Jugendschutz-Beauftragten definiert werden. Dieser muss namentlich im Impressum genannt werden. Inhalte, die einer Altersbeschränkung unterliegen, müssen vor einem zu jungen Publikum wirksam verborgen werden.
Dies wiederum kann (an dieser Stelle verfällt der Vertragstext erstaunlicherweise in den Konjunktiv) freiwillig (!) durch zwei Alternativen geschehen: Entweder durch eine zeitgesteuerte Frei- bzw. Stummschaltung der jeweiligen Inhalte oder durch technische Hürden, also z.B. eine Passwort-Schranke. Die Zugangsdaten bekämen die jeweiligen Nutzer erst nach einer Überprüfung ihrer Identität und ihres Alters, beispielsweise durch das umständliche, aber bewährte PostIdent-Verfahren.
Websites, die keine Altersfreigabe vorweisen, werden ab dem 01.01.2011 unter den Generalverdacht gestellt, sie seien frei ab 18 - und dürfen damit nur noch entweder verschlüsselt oder zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr zugänglich sein.
Soweit, so gut. Auf diese Weise lassen sich Inhalte, die die Betreiber selber verfassen und nach einer Überprüfung nicht mehr verändern, wirksam klassifizieren. Das hat das letzte Mal lückenlos funktioniert, bevor das erste Mal ein Gästebuch auf einer Website installiert wurde, also ungefähr 1995.
Die technische Durchführbarkeit ist oft unklar
Vollkommen unklar ist nämlich bislang, wie es sich mit Inhalten verhält, die sich verändern. Dieser Blogeintrag beispielsweise wurde meiner Website neu hinzugefügt. Nun gut, könnte ein diensteifriger Jugendschützer argumentieren, dann muß ich jeden neuen Blogeintrag eben erst einmal meinem Jugendschutzbeauftragten vorlegen, bevor ich ihn veröffentliche. Unbequem, aber praktikabel.
Nicht mehr durchführbar werden solche Überprüfungen bei so genanntem user-generated content, also bei Inhalten, die vom Betreiber einer Website überhaupt nicht mehr eigenständig erzeugt werden. Das bereits erwähnte Gästebuch war sozusagen der Dinosaurier dieser Art von Inhalt. In zahllosen Foren, Communities und sozialen Medien wie Twitter oder Facebook werden laufend Inhalte neu generiert, deren Inhalt der jeweilige Betreiber eines Nutzerprofils überhaupt nicht mehr kontrollieren, geschweige denn vor der Veröffentlichung überprüfen kann. Wie hier entwicklungsbeeinträchtigende und -gefährdende Inhalte verhindert bzw. betrachterabhängig verborgen werden sollen, ist noch völlig offen.
Eine andere Frage stellt sich bei Inhalten aus dem Ausland. Einen, sagen wir mal, australischen Aktfotografen, dessen zweifellos sehr ästhetische Bildergalerien nach deutscher Rechtsprechung frei ab 16 wären, wird die deutsche Rechtsprechung im Zweifelsfall herzlich wenig interessieren, und die Inhalte werden auch am hellichten Tag für jedermann verfügbar sein. Einzige Lösung wäre hier die komplette Sperrung zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr deutscher Zeit. Ob dies bereits eine Zensur darstellt, soll an dieser Stelle offen bleiben.
Was ist zu tun?
Das liegt bei Ihnen. Wenn Sie diese Neuregelung begrüßen, dann sorgen Sie rechtzeitig für eine gesetzeskonforme Altersfreigabe Ihrer Website. Ihr Anwalt und der Webdesigner Ihres Vertrauens werden Sie gern dabei unterstützen.
Sie sind gegen diese Regelung? Dann "consider yourself warned" und seien sie gewappnet. Noch ist der Staatsvertrag nicht ratifiziert. Wenn Sie aktiv werden wollen, sprechen Sie mit Ihrem Landtagsabgeordneten. Schreiben Sie an die Ministerpräsidenten von NRW, dem Saarland und Berlin, denn diese Länder haben den Vertrag noch nicht unterzeichnet. Oder fragen Sie den Ministerpräsidenten Ihres Bundeslandes, warum er / sie diesen Vertrag unterzeichnet hat. Vielleicht weiß er / sie nämlich gar nicht, welche Konsequenzen das für seine / ihre Wähler hat.
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Meine Meinung...
Für den Gesetzgeber ist das Internet in Deutschland Rundfunk und damit Ländersache. Regelungen, die das Internet betreffen, werden daher vom Bundesrat in Form von Staatsverträgen beschlossen.
Leider ist das Internet kraft seiner globalen und vollständig dezentralen Verbreitung eben kein Rundfunk, so dass Entscheidungsprozesse, die ursprünglich eine Zentralisierung von Massenmedien verhindern sollten, auf das Internet überhaupt nicht anwendbar sind.
Den hier diskutierten Staatsvertrag auf ein globales, dezentrales und omnipräsentes Medium wie das Internet vollständig anzuwenden ist daher nur durch rigorose Zensur überhaupt erst möglich.
Weiterführende Links
Pressemitteilung der CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag
Blogeintrag des Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)
Blogeintrag von Henning Tillmann, studentischer Mitarbeiter im Bundestag, SPD
jugendschutzprogramm.de - Hinweise für Webmaster
Wiki-Eintrag der Piratenpartei